Verlauf der Umsetzung der REACH-Verordnung (Download160KB)
1. Vorregistrierung
Die Phase der Vorregistrierung von Stoffen endete am 01.12.2008.
Die Dr.-Ing. Max Schlötter GmbH & Co. KG hat von allen Vorlieferanten die Bestätigung erhalten, dass alle gelieferten Stoffe vorregistriert werden. Dadurch ist gewährleistet, dass wir alle unsere Zusätze weiterhin produzieren können und somit keine Gefahr einer Unterbrechung der Lieferkette besteht.
2. Vorregistrierungsnummer
Es ist in der REACH-Verordnung nicht vorgesehen, dass Vorregistrierungsnummern veröffentlicht bzw. in der Lieferkette weitergegeben werden. Die von der ECHA (Europäische Chemikalienagentur mit Sitz in Helsinki) vergebene Nummer dient dem Registranden nur zur Bestätigung, dass die Vorregistrierung erfolgt ist. Da diese Nummern (im Gegensatz zu den späteren Registrierungsnummern) von der ECHA nicht veröffentlicht werden, hat ein nachgeschalteter Anwender keine Möglichkeit zur Überprüfung, ob unter der angegebenen Vorregistrierungsnummer auch der fragliche Stoff vorregistriert wurde. Die Weitergabe einer Vorregistrierungsnummer könnte damit keine zusätzliche Gewissheit über die durchgeführte Vorregistrierung gegenüber der Bestätigung des Herstellers / Importeurs geben, dass der betreffende Stoff vorregistriert wurde. Die im Verband der Chemischen Industrie (VCI) zusammengeschlossenen Chemiehersteller haben daher beschlossen, die Vorregistrierungsnummern nicht zu kommunizieren.
Auf der Internetseite der ECHA kann aber die Liste aller vorregistrierten Stoffe (Name, CAS-Nummer, EINEC-Nummer) eingesehen oder herunter geladen werden.
3. Registrierung
Die Fristen für die Registrierung der Stoffe sind wie folgt:
01.12.2010: Stoffe, die in Mengen von > 1.000 Tonnen pro Jahr und Hersteller hergestellt oder importiert werden, CMR-Stoffe (cancerogen, mutagen, reproduktionstoxisch) sowie umweltgefährdende Stoffe (R 50/53), die in Mengen von > 100 Tonnen pro Jahr und Hersteller hergestellt oder importiert werden, außerdem zulassungspflichtige Stoffe.
01.06.2013: Registrierung von Stoffen, die in Mengen von > 100 Tonnen pro Hersteller und Jahr hergestellt oder importiert werden.
01.06.2018: Registrierung von Stoffen, die in Mengen von > 1 Tonne pro Hersteller und Jahr hergestellt oder importiert werden.
Im Rahmen des Registrierungsverfahrens muss der Hersteller einen Stoffsicherheitsbericht vorlegen, wenn der Stoff in Mengen von mehr als 10 Tonnen pro Jahr hergestellt oder importiert wird. Aus diesem Bericht werden Risikomanagementmaßnahmen abgeleitet, die in Form von Verwendungs- und Expositionskategorien in den Sicherheitsdatenblättern innerhalb der Lieferkette kommuniziert werden. Wir werden diese Informationen entsprechend unserer Pflicht nach Artikel 31 der REACH-Verordnung unverzüglich weitergeben, sobald wir diese von unseren Vorlieferanten erhalten. Entsprechend der oben genannten Fristen für die Vorregistrierung werden erste Informationen dazu aber erst nach Ende der ersten Registrierungsphase, also nach dem 01.12.2010, zur Verfügung stehen.
Besonders Besorgnis erregende Stoffe (SVHC-Stoffe)
Sobald eine neue Liste mit SVHC-Stoffen veröffentlicht wird, informiert die Dr.-Ing. Max Schlötter GmbH & Co. KG entsprechend Artikel 33 der REACH-Verordnung alle Kunden, die Zusätze beziehen, die einen oder mehrere dieser gelisteten Stoffe enthalten.
